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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: v.2026.01

AGB als PDF herunterladen

Maßgeblich ist die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Fassung dieser AGB.

1. Allgemein

1.1 Vertragsparteien: Die COBACK GmbH, Pfarrgasse 4, 01067 Dresden („COBACK“), bietet Geschäftskunden Software-as-a-Service-Lösungen zur Automatisierung von Compliance-, Reporting- und Nachhaltigkeitsprozessen an. Vertragsparteien sind COBACK und das im jeweiligen Angebot, Individualangebot oder Einzelvertrag benannte Unternehmen („Kunde“). COBACK und der Kunde werden gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet.

1.2 Vertragsabschluss: Der Vertrag kommt durch Annahme eines von COBACK abgegebenen Angebots oder Individualangebots, durch Abschluss eines gesonderten Einzelvertrags oder durch Abschluss eines Online-Abonnements über die COBACK-Plattform zustande. Mit Abschluss erkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Bestandteil des Vertrags an. Der Vertrag besteht aus dem jeweiligen Angebot, Individualangebot oder Einzelvertrag sowie den dort in Bezug genommenen Anlagen, einschließlich dieser AGB.

1.3 Geltungsbereich: Diese AGB regeln die Bereitstellung und Nutzung der von COBACK angebotenen Leistungen und Produkte, insbesondere der cloudbasierten Softwareplattform, der zugehörigen Funktionen, Module, Datenverarbeitungsprozesse und gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarter Zusatzleistungen („Services“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn COBACK ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Begriffsbestimmungen

„Abonnementlaufzeit“ bezeichnet die im jeweiligen Angebot, Individualangebot oder Einzelvertrag festgelegte Laufzeit des Nutzungsrechts an den Cloud-Services einschließlich etwaiger Verlängerungen.

„Autorisierter Nutzer“ bezeichnet jede natürliche Person, der der Kunde im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzungsumfangs eine Zugangsberechtigung zur Nutzung der Services erteilt, insbesondere Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Beauftragte oder Vertreter des Kunden oder eines mit dem Kunden verbundenen Unternehmens.

„Cloud-Service“ bezeichnet jede abonnementbasierte, gehostete, von COBACK betriebene und unterstützte Softwarelösung, die dem Kunden im Rahmen des Vertrags bereitgestellt wird.

„Dokumentation“ bezeichnet die von COBACK bereitgestellten Beschreibungen, Nutzungshinweise, technischen Erläuterungen oder funktionalen Unterlagen zu den Services.

„Kundendaten“ sind alle Inhalte, Daten, Dokumente, Unterlagen, Dateien und Informationen, die der Kunde oder ein autorisierter Nutzer im Rahmen der Nutzung der Services hochlädt, eingibt, verarbeitet oder generiert, einschließlich berichtsspezifischer Inhalte.

„Materialien“ sind sämtliche von COBACK im Rahmen der Vertragserfüllung bereitgestellten oder entwickelten Inhalte, Dokumentationen, Vorlagen, Analysen, Modelle, technischen Strukturen, Oberflächen, Benutzerführungen und sonstigen Arbeitsergebnisse. Kundendaten sowie vertrauliche Informationen des Kunden gehören nicht zu den Materialien.

„Nutzungsmetrik“ bezeichnet den vertraglich vereinbarten Maßstab zur Bestimmung des zulässigen Nutzungsumfangs und gegebenenfalls zur Berechnung der Gebühren, zum Beispiel Anzahl der Nutzer, Module, Berichte, Verarbeitungsvolumen oder sonstige Einheiten.

„Services“ umfasst die von COBACK bereitgestellten Cloud-Services sowie etwaige ausdrücklich vereinbarte ergänzende Leistungen.

„Verbundene Unternehmen“ einer Partei sind juristische Personen, an denen diese Partei unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder die unter entsprechender Kontrolle stehen.

„Vertrag“ bezeichnet das jeweilige Angebot, Individualangebot oder den Einzelvertrag einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen und dieser AGB.

„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen einer Partei, die als vertraulich bezeichnet sind oder nach ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind, insbesondere beim Kunden Geschäftsunterlagen, Finanzdaten, interne Prozesse, Dokumente, personenbezogene Daten und hochgeladene Inhalte sowie bei COBACK die Services, Quell- und Strukturinformationen, Modelle, Preise, Produktentwicklung, Dokumentationen, Materialien und nicht öffentliche Produktinformationen.

3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der vom Kunden beauftragten und im Vertrag vereinbarten Services.

COBACK stellt dem Kunden insbesondere eine cloudbasierte Softwareplattform zur Verfügung, mit der Dokumente, Rechnungen, Unternehmensdaten und weitere Informationen verarbeitet, strukturiert analysiert und für Compliance-, Reporting- und Nachhaltigkeitszwecke aufbereitet werden können.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet COBACK keine Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung oder sonstige genehmigungspflichtige Beratungsleistung.

4. Leistungsumfang und Gewährleistung

4.1 Leistungsumfang: Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang der Services ergibt sich ausschließlich aus dem Vertrag einschließlich seiner Anlagen. Aussagen, Darstellungen oder Beschreibungen in Präsentationen, auf Webseiten, in Werbematerialien, Pitch-Unterlagen, Demos oder sonstigen Kommunikationsmitteln außerhalb des Vertrags sind nicht Vertragsbestandteil und stellen keine Garantie, Beschaffenheitsvereinbarung oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Stellt COBACK Services unentgeltlich oder testweise zur Verfügung, dienen diese ausschließlich Evaluations- und Testzwecken.

4.2 Gewährleistung: COBACK erbringt die Services mit der Sorgfalt, die von einem qualifizierten Anbieter cloudbasierter Unternehmenssoftware erwartet werden kann. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt COBACK keine Gewähr dafür, dass die Services für einen bestimmten vom Kunden verfolgten Zweck geeignet sind, mit Drittsoftware fehlerfrei zusammenwirken oder ununterbrochen und fehlerfrei verfügbar sind. Der zugesicherte Leistungsumfang gilt nicht, soweit Abweichungen darauf beruhen, dass der Kunde die Services nicht vertragsgemäß nutzt, Fehler auf unvollständige, unrichtige oder ungeeignete Kundendaten zurückzuführen sind oder die Beeinträchtigung durch Systeme, Schnittstellen, Software, Hardware oder Dienste Dritter verursacht wird. Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

4.3 Vorrang der Nacherfüllung: Ist der Kunde berechtigt, wegen eines Mangels Rechte geltend zu machen, hat COBACK zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist, nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Ersatzbereitstellung, Workaround oder sonstige geeignete Maßnahmen. Vor Ausübung weitergehender Rechte hat der Kunde COBACK Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit dies nicht gesetzlich entbehrlich ist.

4.4 Verfügbarkeit: Soweit keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung getroffen wurde, schuldet COBACK eine branchenübliche Verfügbarkeit der Services im Rahmen des technisch und betrieblich Zumutbaren. Ausgenommen sind insbesondere geplante Wartungsfenster, Sicherheitsupdates, technische Weiterentwicklungen, Störungen der allgemeinen Telekommunikationsinfrastruktur sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs von COBACK.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Nutzung nur für Vertragszwecke: Der Kunde nutzt die Services nur im vertraglich vereinbarten Umfang, zu den vorgesehenen Geschäftszwecken und unter Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Er unterlässt jede Nutzung, die die Funktionalität, Integrität oder Sicherheit der Services beeinträchtigen könnte.

5.2 Kundendaten: Der Kunde ist für Eingabe, Upload, Qualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der Kundendaten verantwortlich. COBACK ist nicht verpflichtet, die Inhalte materiell, rechtlich oder fachlich zu prüfen. Der Kunde räumt COBACK sowie etwaigen Unterauftragnehmern das nicht ausschließliche Recht ein, Kundendaten in dem zur Erbringung der Services erforderlichen Umfang zu nutzen und zu verarbeiten. Der Kunde bleibt Inhaber der Rechte an seinen Kundendaten.

5.3 Zugriff auf Kundendaten: Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde im Rahmen der verfügbaren Funktionen auf seine Kundendaten zugreifen. Nach Vertragsende erhält er auf Anfrage innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Möglichkeit, seine Kundendaten in einem gängigen Format zu exportieren, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar.

5.4 Sicherheit: Der Kunde trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um unbefugte Zugriffe auf seine Nutzerkonten und die Services zu verhindern. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; der Kunde haftet für die ihm zurechenbare Nutzung seiner Zugänge.

5.5 Nutzungsmetriken: Der Kunde darf die Services nur innerhalb der vereinbarten Nutzungsmetriken verwenden. COBACK ist berechtigt, die Nutzung zu überwachen, soweit dies zur Abrechnung, Missbrauchsvermeidung, Systemsicherheit oder Kontrolle des Nutzungsumfangs erforderlich ist. Der Kunde unterlässt Maßnahmen zur Umgehung technischer Beschränkungen, Nutzungsmetriken oder Sicherheitsmechanismen.

6. Rechte und Pflichten von COBACK

6.1 Bereitstellung und Support: COBACK gewährt den autorisierten Nutzern des Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang Zugriff auf die Services und erbringt Support im vereinbarten Umfang.

6.2 Sicherheit: COBACK trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Kundendaten und Services im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren sicherzustellen.

6.3 Änderungen, Updates und Weiterentwicklungen: COBACK ist berechtigt, die Services laufend weiterzuentwickeln, zu aktualisieren oder zu verändern, soweit die wesentlichen vertraglichen Funktionen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Führen Änderungen ausnahmsweise zu einer erheblichen Einschränkung wesentlicher Funktionen und kann COBACK diese nicht innerhalb angemessener Frist beseitigen, ist der Kunde berechtigt, den betroffenen Service außerordentlich zu kündigen.

7. Nutzungsrechte und Beschränkungen

7.1 Nutzungsrecht: COBACK räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, auf die Services zuzugreifen und sie für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für Dritte ist nur zulässig, soweit ausdrücklich vereinbart.

7.2 Autorisierte Nutzer: Die Nutzung ist auf die vom Kunden benannten autorisierten Nutzer und den vereinbarten Umfang beschränkt. Zugangsdaten dürfen nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden. Der Kunde ist für alle ihm zurechenbaren Handlungen seiner autorisierten Nutzer verantwortlich.

7.3 Unzulässige Nutzung: Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die Services zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen oder Dritten zugänglich zu machen, Sicherheitsmechanismen oder Zugriffsbeschränkungen zu umgehen, Reverse Engineering, Dekompilierung oder ähnliche Maßnahmen vorzunehmen (soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt) sowie die Services missbräuchlich oder rechtswidrig zu verwenden.

7.4 Drittservices: Die Services können Schnittstellen, Integrationen oder Verbindungen zu Angeboten Dritter enthalten. Drittleistungen sind nicht Bestandteil der vertraglichen Hauptleistung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart; für deren Verfügbarkeit, Inhalt oder Funktion übernimmt COBACK keine Verantwortung.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1 Laufzeit: Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Individualangebot oder Einzelvertrag.

8.2 Ordentliche Kündigung: Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nur, wenn und soweit dies im Vertrag ausdrücklich geregelt ist.

8.3 Außerordentliche Kündigung: Jede Partei kann aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, insbesondere bei nicht fristgerecht beseitigter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei schwerwiegenden Verstößen gegen Vertraulichkeits-, Datenschutz- oder Nutzungsbestimmungen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der anderen Partei sowie bei gesetzlicher oder regulatorischer Untersagung der weiteren Vertragserfüllung.

8.4 Folgen der Vertragsbeendigung: Mit Beendigung endet das Nutzungsrecht des Kunden. Beide Parteien geben vertrauliche Informationen der anderen Partei auf Verlangen zurück oder vernichten sie, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

8.5 Datenexport nach Vertragsende: COBACK unterstützt den Kunden in angemessenem Umfang beim Export seiner Kundendaten, soweit technisch möglich. Weitergehende Migrationsleistungen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung erbracht.

8.6 Fortgeltung: Regelungen zu Vertraulichkeit, Datenschutz, geistigem Eigentum, Haftung, Vergütung für bereits erbrachte Leistungen, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen gelten über das Vertragsende hinaus fort, soweit ihr Zweck dies erfordert.

9. Gebühren und Zahlungsmodalitäten

9.1 Gebühren: Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Vertrag. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.2 Laufende Gebühren: Wiederkehrende Gebühren werden entsprechend dem vereinbarten Abrechnungsintervall im Voraus oder nach Maßgabe des Vertrags fällig.

9.3 Einmalige Gebühren: Vereinbarte einmalige Gebühren, etwa für Einrichtung, Onboarding, Datenmigration oder zusätzliche Module, werden gesondert nach dem Vertrag in Rechnung gestellt.

9.4 Rechnung und Zahlung: Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist. Bei Zahlungsverzug ist COBACK berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

9.5 Aussetzung bei Zahlungsverzug: Zahlt der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, ist COBACK berechtigt, den Zugriff auf die Services vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen, bis alle offenen Beträge beglichen sind.

9.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von COBACK anerkannt sind.

10. Rechte an geistigem Eigentum

10.1 Rechte von COBACK: COBACK sowie gegebenenfalls ihre Lizenzgeber sind Inhaber sämtlicher Rechte an den Services, der Dokumentation, den Materialien, der Softwarearchitektur, Modellen, Algorithmen, Benutzeroberflächen, Datenstrukturen und sonstigen bereitgestellten oder entwickelten Inhalten. Soweit dem Kunden keine ausdrücklichen Rechte eingeräumt werden, verbleiben sämtliche Rechte bei COBACK.

10.2 Rechte des Kunden an Kundendaten: Der Kunde behält alle Rechte an seinen Kundendaten.

10.3 Schutzrechte: Der Kunde verpflichtet sich, Rechte von COBACK nicht anzugreifen und keine Schutzrechtsanmeldungen vorzunehmen, die auf COBACK-Materialien, Services oder daraus abgeleiteten Strukturen beruhen.

11. Analysen und Produktverbesserungen

COBACK ist berechtigt, Informationen aus der Nutzung der Services in anonymisierter und aggregierter Form auszuwerten, um die Services technisch und funktional weiterzuentwickeln, Produktqualität, Benutzerführung und Systemleistung zu verbessern, interne Planungen, Sicherheit und Ressourcenallokation zu optimieren sowie Modelle, Automatisierungen, KI-gestützte Funktionen und Benchmarks weiterzuentwickeln.

Solche Auswertungen dürfen keine unmittelbar identifizierbaren Kundendaten oder personenbezogenen Daten enthalten, soweit hierfür keine gesonderte Rechtsgrundlage oder Vereinbarung besteht.

12. Vertraulichkeit

12.1 Vertrauliche Behandlung: Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke des Vertrags. Sie werden nur solchen Mitarbeitern, Beratern oder Dienstleistern zugänglich gemacht, die sie zur Vertragsdurchführung benötigen und ihrerseits angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

12.2 Schutzmaßnahmen: Jede Partei schützt vertrauliche Informationen der anderen Partei mit mindestens der gleichen Sorgfalt wie eigene, mindestens jedoch mit angemessener kaufmännischer Sorgfalt.

12.3 Ausnahmen: Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt oder ohne Vertragsverstoß öffentlich zugänglich sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht offengelegt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung bzw. behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

12.4 Dauer: Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten während der Vertragslaufzeit und für fünf Jahre nach Vertragsende fort.

13. Ansprüche Dritter

13.1 Schutzrechtsansprüche gegen den Kunden: Werden gegen den Kunden Ansprüche Dritter wegen der vertragsgemäßen Nutzung der Services geltend gemacht, informiert der Kunde COBACK unverzüglich und unterstützt sie angemessen bei der Verteidigung. COBACK kann nach eigener Wahl ein ausreichendes Nutzungsrecht verschaffen, die Services rechtsverletzungsfrei anpassen oder den betroffenen Service außerordentlich kündigen, soweit eine Fortsetzung nicht zumutbar ist.

13.2 Freistellung durch den Kunden: Werden gegen COBACK Ansprüche Dritter geltend gemacht, die auf Kundendaten, deren Nutzung oder vom Kunden bereitgestellten Inhalten beruhen, stellt der Kunde COBACK auf erstes Anfordern frei, sofern ihn ein Verschulden trifft.

14. Haftung

14.1 Unbeschränkte Haftung: Die Haftung der Parteien ist unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen sowie bei vorsätzlicher Verletzung von Datenschutz- oder Vertraulichkeitspflichten.

14.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet COBACK nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14.3 Haftungsobergrenze: Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich Ziffer 14.1 ist die Gesamthaftung von COBACK innerhalb eines Vertragsjahres auf die vom Kunden für die betroffenen Services im betreffenden Zwölfmonatszeitraum gezahlten Jahresgebühren begrenzt.

14.4 Ausschluss mittelbarer Schäden: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen und Reputationsschäden ausgeschlossen.

14.5 Keine Haftung für Kundendaten: COBACK haftet nicht für Fehler, Verzögerungen oder unzutreffende Ergebnisse, die auf fehlerhaften, unvollständigen, ungeeigneten oder verspätet bereitgestellten Kundendaten beruhen.

15. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei.

Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als zwei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

16. Datenschutz

16.1 Rollenverteilung: Soweit COBACK personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt COBACK als Auftragsverarbeiter und der Kunde als Verantwortlicher.

16.2 Einhaltung von Datenschutzrecht: Beide Parteien halten die anwendbaren Datenschutzgesetze ein, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.

16.3 Auftragsverarbeitung: Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

17. Zusatzleistungen

Zusätzliche Leistungen über die reine Bereitstellung der Cloud-Services hinaus, insbesondere Einrichtung, Onboarding, Datenmigration, Customizing, Schulung oder sonstige unterstützende Leistungen, werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Vertrag vereinbart sind. Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, gelten diese AGB auch für solche Zusatzleistungen entsprechend.

18. Exportkontrolle und Sanktionen

Die Parteien beachten alle anwendbaren Exportkontroll-, Embargo- und Sanktionsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und sonstiger anwendbarer Rechtsordnungen.

Der Kunde sichert zu, dass weder er noch von ihm kontrollierte Unternehmen oder wirtschaftlich Berechtigte auf einschlägigen Sanktionslisten geführt werden und dass die Services nicht unter Verstoß gegen exportkontrollrechtliche Vorgaben genutzt, weitergegeben oder zur Verfügung gestellt werden.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Gesamte Vereinbarung: Der Vertrag einschließlich dieser AGB bildet die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren Abreden, Erklärungen oder Korrespondenzen hierzu.

19.2 Salvatorische Klausel: Sind einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

19.3 Form und Mitteilungen: Soweit nicht anders geregelt, können Mitteilungen in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Elektronische Signaturen und Annahmen gelten als wirksam, soweit gesetzlich zulässig.

19.4 Änderungen der AGB: COBACK ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist, gelten sie als angenommen, sofern COBACK in der Mitteilung ausdrücklich hierauf hingewiesen hat.

19.5 Abtretung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von COBACK übertragen. COBACK ist berechtigt, den Vertrag an ein verbundenes Unternehmen zu übertragen.

19.6 Unterauftragsvergabe: COBACK ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten Unterauftragnehmer einzusetzen, und bleibt dem Kunden gegenüber für deren Leistungen verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig.

19.7 Einhaltung von Gesetzen: Jede Partei gewährleistet die Einhaltung der für sie geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Vertrag.

19.8 Verhältnis der Parteien: Die Parteien handeln als rechtlich selbständige Vertragspartner. Es wird kein Gesellschafts-, Agentur-, Arbeits-, Franchise- oder Joint-Venture-Verhältnis begründet.

19.9 Geltendes Recht und Gerichtsstand: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von COBACK (Dresden).